AGB

I.  Allgemeines

Soweit HUP Elektrotechnik Vertriebs GmbH (nachfolgend "HUP") Angebote erteilt, Vereinbarungen trifft, Lieferungen oder Leistungen erbringt, erfolgt dies ausschließlich auf Grund der nachfolgenden Allgemeinen-Geschäfts-Bedingungen (AGB). Sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. Weiterhin wird Bezug genommen auf die ICC (International Chamber of Commerce) Incoterms Stand Januar 2020.

Für den Einkauf gelten gesonderte Allgemeine-Einkaufs-Bedingungen (AEB).

Unseren (HUP) Allgemeinen-Einkaufs-Bedingungen oder Allgemeinen-Geschäftsbedingungen entgegenstehenden Geschäftsbedingungen wird vorsorglich, aber ausdrücklich widersprochen. Diese gelten nur bei unserem ausdrücklichen schriftlichen Einverständnis. Beide Regelwerke gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern u./o. Unternehmen, das heißt Vertragspartnern, die nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, sondern Unternehmen im Sinne des § 14 BGB sind.

 

II.  Geltungsbereich

AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Sie gelten ferner, wenn Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf eigene Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen erfolgen. Solchen Gegenbestätigungen wird vorab ausdrücklich widersprochen.

 

III.  Veröffentlichung | Fundstelle

HUP ist jederzeit berechtigt diese AGB mit Wirkung für die Zukunft gegenüber dem Lieferanten entweder durch eine entsprechende Mitteilung oder durch Veröffentlichung auf der Internetseite "https://www.hup-elektrotechnik.de/agb.html" zu ändern. Besteht zwischen HUP und dem Lieferanten ein Rahmenlieferverhältnis werden die dort getroffenen Bestimmungen durch die AGB ergänzt.

 

IV.  Abweichungen | Änderungen

Abweichungen von diesen (HUP) AGB sind nur wirksam, soweit dies schriftlich vereinbart oder zumindest von HUP bestätigt wurden.

 

V.  Angebot | Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind stets unverbindlich und freibleibend (sog. invitatio ad offerendum). Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Als Auftragsbestätigung gilt auch die Lieferung einschließlich Warenrechnung.

Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Prospekte, Zeichnungen, Maße und Gewichtsangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind Änderungen der Form oder der Materialien unserer Produkte bleiben vorbehalten, soweit Funktion und Sicherheit nicht beeinträchtigt werden oder dem technischen Fortschritt dienen.

 

VI.  Lieferzeit | Lieferverpflichtung

Lieferfristen und Liefertermine gelten nur annähernd und sind auch insoweit nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Eine Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung und ist jedenfalls eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Werk oder Lager verlassen hat.

HUP ist jederzeit berechtigt, Waren bereits vor Fälligkeit zu liefern (vorfristige Lieferung). Hierbei ist für die Rechnungserteilung der Zeitpunkt der tatsächlichen Lieferung und nicht der ursprünglich vereinbarte Zeitpunkt maßgebend.

Bei Überschreitung der Lieferzeit ist der Besteller zum Rücktritt berechtigt, wenn er uns fruchtlos zweimal eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

Schadensersatzansprüche des Bestellers/Käufers wegen Verspätung sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Überschreitung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. In Fällen unmittelbarer (zwischen den Vertragspartnern) oder mittelbarer (sog. force majeure Einwand eines Vorlieferanten) höherer Gewalt verlängert sich die Lieferfrist angemessen, mindestens aber um die Dauer der Behinderung pro rata. Höhere Gewalt, das heißt bspw. Naturgewalten, Feuer, Streik, Aussperrung, Rohstoff- und Energiemangel, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahme, unverschuldete Nichtbelieferung mit Vormaterial, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Ausbleiben von Zulieferungen unserer Lieferanten und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten.

In den Fällen der wesentlichen Erschwerung oder der Unmöglichkeit sind wir berechtigt, ohne Gewährung von Schadensersatz vom Vertrag zurückzutreten.

Der Besteller kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist liefern. Erklären wir uns nicht, so kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Teillieferungen und Teilleistungen kann der Besteller nicht zurückweisen, es sei denn, er hat ein berechtigtes Interesse an deren Ablehnung.

 

VII.  Versand | Gefahrenübergang

Der Versand erfolgt durch uns auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware an den Frachtführer übergeben wird und/oder das Werk verlässt. Es gilt der jeweils frühere Zeitpunkt. Bei der Auswahl des Transportmittels und des Transportweges werden wir sorgfältig vorgehen, jedoch ohne Übernahme einer Haftung. Soweit Mengenfehler oder Falschlieferung vorliegen, wird auf die Pflicht zur unverzüglichen Prüfung und Rüge verwiesen. Nr. 8 a) + b) dieser Geschäftsbedingungen gelten entsprechend.

 

VIII.  Preise | Lieferbedingungen

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk oder Lager. Bei Kleinstbestellungen zur Lieferung im Inland (Inseln ausgenommen) unter € 150,00 netto (ausschließlich MwSt.) wird eine Frachtkostenpauschale von netto, € 25,00 pro Auftrag berechnet. Bestellungen von mehr als € 150,00 Nettoauftragswert werden bei geschlossener Abnahme in einer Sendung frei Empfangsstation einschließlich Verpackung geliefert. Bei Kleinstbestellungen zur Lieferung im europäischen Ausland (Inseln ausgenommen) unter € 500,00 netto (ausschließlich MwSt.) wird eine Frachtkostenpauschale von netto, € 75,00 pro Auftrag berechnet. Bestellungen von mehr als € 500,00 Nettoauftragswert werden bei geschlossener Abnahme in einer Sendung frei Empfangsstation einschließlich Verpackung geliefert. Am Bestimmungsort anfallende Rollgelder gehen stets zu Lasten des Empfängers. Für Rücksendungen, die nicht durch unser Verschulden entstehen, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 15 % des Warenwertes. Alle Rückgaben bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des Lieferwerkes, müssen original-verpackt und in einem verkaufsfähigen Zustand sein. Für evtl. erforderliche Nacharbeiten erfolgt Abzug nach Kostenaufwand. Unangemeldete Rücklieferungen werden nicht akzeptiert.

 

IX.  Fälligkeit

Zahlungsansprüche sind fällig unverzüglich nach Rechnungsausstellung. Bei Zahlung bis zum 15. Wochentag des auf die rechnungsstellung folgenden Monats gewährt HUP 3 % Skonto. Dem Besteller steht wegen eigener Ansprüche weder ein Zurückbehaltungs- noch ein Aufrechnungsrecht zu, es sei denn, die Ansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

 

X.  Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Sie darf nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang entweder gegen Barzahlung oder unter Weitergabe des Eigentumsvorbehaltes veräußert werden. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Sicherungszession ist dem Kunden jedoch nicht gestattet.

 

XI.  Abtretung

Der Besteller ist ohne schriftliche Zustimmung von HUP nicht berechtigt, gegen diese (HUP) gerichtete Ansprüche an Dritte abzutreten.

 

XII. Mängel | Rügen | Gewährleistung

Für Mängel an unseren Waren haften wir nur in folgendem Umfang:

  1. Die Haftung von HUP für fahrlässige Fehlauskunft und/oder fehlerhaften Rat ist grundsätzlich ausgeschlossen. Allenfalls im Rahmen eines eingeleiteten oder bestehenden Vertragsverhältnisses haftet HUP für grob fahrlässige oder vorsätzlich falsche Auskunft.
  2. Mängel, das heißt sowohl die Abweichung der Ist- von der Sollbeschaffenheit, als auch Mengenabweichungen sind vom Besteller unverzüglich und schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen.
  3. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Neuprodukten 12 Monate und bei gebrauchten Sachen oder deren Ersatz- oder sonstigen Teilen 1 Monat, jeweils gerechnet seit Gefahrübergang.
  4. Die Nacherfüllung (NE) findet am vertraglich geschuldeten Erfüllungsort statt. Für diejenigen Teile, die sich infolge eines bei Gefahrübergang vorliegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen, erfolgt die NE unentgeltlich. Die Art der NE -Nachbesserung oder Ersetzung fehlerhafter Teile- wird von HUP festgelegt.
  5. Von den durch die Nacherfüllung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt HUP - soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt - die Kosten der Nacherfüllung einschließlich Versand. HUP trägt außerdem die Kosten des Aus- und Einbaus am Erfüllungsort der Hauptleistung sowie die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung der notwendigen Monteure und Hilfskräfte einschließlich Fahrtkosten, soweit hierdurch keine unverhältnismäßige Belastung für HUP eintritt.
  6. Der Besteller hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn HUP -unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle- eine ihr gesetzte, angemessene Frist sowie mindestens zwei weitere ausreichende Nachfristen für die Nacherfüllung fruchtlos verstreichen lässt. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Besteller lediglich ein Recht zur Minderung der vereinbarten Vergütung zu. Der Rücktritt ist für diesen Fall ausgeschlossen.
  7. Keine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung durch den Käufer oder dessen Erfüllungsgehilfen, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von HUP zu vertreten sind oder bei Auftragserteilung erkennbar waren. Der Käufer trägt hierfür die Darlegungs- und Beweislast. Bessert der Besteller oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht keine Haftung der HUP für die daraus entstehenden Folgen.
  8. Falls der Besteller verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort, das heißt abweichend vom ursprünglichen Lieferort vorgenommen werden, so besteht ein Anspruch des Bestellers auf Nacherfüllung erst nach Einzahlung eines angemessenen Vorschusses oder gleichwertiger Sicherheit für den zu erwartenden Mehraufwand des Unternehmers (Arbeitszeit, Reisekosten und Spesen zu HUP Standardsätzen).
  9. Für Rechtsmängel gilt ferner: Führt die Benutzung des Liefergegenstandes zur Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten im Inland, wird HUP auf eigene Kosten versuchen, dem Besteller grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch zu verschaffen oder den Liefergegenstand in, für den Besteller zumutbarer Weise derart modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht fortbesteht. Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, sind die Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  10. Ersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  11. Ein Anspruch des Kunden oder eines Dritten auf Zahlung einer Vertragsstrafe ist ausgeschlossen.
  12. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet HUP nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit des Inhabers / der Organe oder leitender Angestellter; oder wenn die Rechtsgüter Leben, Körper und Gesundheit verletzt wurden oder Mängel vorliegen, die HUP arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert hat.

 

XIII. Allgemeine Lieferhindernisse | höhere Gewalt | Force Majeure

Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen oder sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien HUP für die Dauer der Störung und in ihrem Umfang von den Leistungspflichten. HUP soll den Besteller über den Eintritt der höheren Gewalt unverzüglich über seine Lieferkette (supply-chaine) sowie über alternative Liefer- und Frachtmöglichkeiten vollständig informieren. Dauert die höhere Gewalt länger als 2 Monate an, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

XIV. Geheimhaltung | Geheimhaltungsverpflichtung

Der Besteller verpflichtet sich gegenüber HUP zur Geheimhaltung. Dies betrifft insbesondere sämtliche kaufmännischen Unterlagen, finanzielle und technische Daten, Muster und Modelle (Informationen), Produktdatenblätter, die ihm (Kunde/Besteller) über HUP bekanntgemacht werden. HUP verpflichtet sich gegenüber dem Besteller im gleichen Umfang zur Geheimhaltung. Die Verpflichtung beginnt ab erstmaliger Kenntnis und dauert 36 Monate über das Ende der Geschäftsverbindung hinaus an. Die Verpflichtung entfällt, wenn die Informationen öffentlich bekannt oder allgemein zugänglich oder diese dem Dritten nachweislich bereits bekannt waren. Dies gilt ferner dann, wenn eine Partei auf Grund gesetzlicher Vorschriften oder kraft nicht angreifbarem, behördlichen Verwaltungsakt zur Offenlegung verpflichtet ist.

 

XV. Datenschutz | Zustimmung zur Datenspeicherung

HUP ist berechtigt, die zur Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit ihr erhaltenen Daten über den Kunden, gleichgültig von wem sie stammen, im Sinne der jeweils aktuellen gesetzlichen Bestimmungen, soweit diese aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hervorgegangen sind, unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu verarbeiten. Auf die HUP-Datenschutzregelungen unter " https://www.hup-elektrotechnik.de/datenschutzerklaerung.html" wird ausdrücklich verwiesen.

 

XVI. Textfomfordernis

Für jedes Vertragsverhältnis besteht ein Textformerfordernis, welches auch auf die Abänderung des Textformerfordernisses selbst Anwendung findet. Mündliche Nebenabreden gelten danach nur dann, wenn diese durch HUP in Text- oder Schriftform bestätigt worden ist.

 

XVII. Erfüllungsort | Gerichtsstand

Der Erfüllungsort und Gerichtsstand wird, wenn der Vertragspartner Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, auf den Geschäftssitz der HUP in Deutschland bestimmt. HUP ist unbenommen, Ansprüche am Geschäftssitz des Bestellers gerichtlich geltend zu machen. Die Gerichtssprache ist deutsch. Vertragsverhältnisse unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge bei internationalem Warenkauf (CISG).

 

XVIII. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Klauseln davon unberührt. Der Besteller verpflichtet sich, sich gemeinsam mit HUP auf eine Ersatzbestimmung zu einigen, die wirksam, durchsetzbar und für den Zweck des Auftrages und zum Schutz der beidseitigen Interessen geeignet ist. § 139 BGB findet keine Anwendung.

AGB - © HUP Elektrotechnik Vertriebs GmbH - Stand 02/2023

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